"Verkehrserzieher" haften
[16.10.2008] Autofahrer, die nur zum Zwecke der Disziplinierung des folgenden Kraftfahrzeugfahrers scharf und völlig grundlos abbremsen, haften alleine bei einem durch diese Vorgehensweise verursachten Auffahrunfall.
So lautet ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts München.
